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   BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76   

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BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76 (https://dejure.org/1977,1625)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1977 - 3 ABR 24/76 (https://dejure.org/1977,1625)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1977 - 3 ABR 24/76 (https://dejure.org/1977,1625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unternehmen - Unternehmenseinheitliche Altersversorgung - Regelung der Altersversorgung - Gesamtbetriebsrat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 945
  • BB 1977, 1199
  • DB 1977, 1610
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76
    Das Mitbestimmungsrecht betrifft vielmehr nur die generellen Regelungen, die dem Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers zugrunde liegen (vgl. Dietz-Richardi, BetrVG, 5» Auf!., § 87 Arm . 281; Fitting-Auffarth, BetrVG, 11. Aufl., § 87 Arm. 54-; Begründung zürn Regierungsentwurf, BT-Drucks. VI/2729 S. 4).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76
    Für eine solche unternehmenseinheitliche Altersversorgung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allein der Gesamtbetriebsrat zuständig (BAG 22, 252 [270 f.3 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu C I der Gründe]).
  • BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75

    Ruhegehalt - Lebensversicherung - Form - Geltungsbereich - Sozialeinrichtung -

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76
    Die betriebliche Altersversorgung ist vielmehr auch Teil der betrieblichen Lohngestaltung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, bei deren Ausgestaltung der Betriebsrat in bestimmten Grenzen mitzubestimmen hat (BAG AP Nr. 1 - 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, die erste Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; ferner der Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - [demnächst] AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76
    Er hat nur über die Mitbestimmung bei der Vergabe von Arbeitgeber-Darlehen entschieden (Antrag zu Ziff. 1) und die Rechtsbeschwerde insoweit mit Beschluß vom 6. April 1978 (1 ABR 27/74-) zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Jedenfalls in Bereichen der mitbestimmungsfreien Angelegenheiten bestimmt der Arbeitgeber dabei die betriebsverfassungsrechtliche Regelungsebene durch seine Entscheidung, ob eine betriebs- oder eine unternehmensweit geltende Regelung eingeführt werden soll (BAG 5. Mai 1977 - 3 ABR 24/76 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 4, zu II 2 der Gründe; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 251 f.; 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Beteiligter in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 11.11.1998 - 4 ABR 40/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18; BAG 16.03.2005 - 7 ABR 40/04 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 3; BAG 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27; BAG 10.02.2009 - 1 ABR 94/07 - NZA 2009, 562).
  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Beteiligter in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 11.11.1998 - 4 ABR 40/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18; BAG 16.03.2005 - 7 ABR 40/04 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 3; BAG 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27; BAG 10.02.2009 - 1 ABR 94/07 - NZA 2009, 562).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.1979 - 16 TaBV 41/79
    Zur Begründung für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BetrVG § 50) im Verhältnis zu der der Einzelbetriebsräte eines Unternehmens kann nicht auf den grundsätzlich nur abstrakt geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz abgestellt werden.Auch das Interesse an einer unternehmens-einheitlichen Regelung von Kontrollmaßnahmen zum Schutze des Eigentums (BetrVG § 87 Abs. 1 S 1) begründet eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates in aller Regel nicht; es muß vielmehr von dieser Regelungsmaterie her ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Regelung bestehen (Anschluß an BAG 1975-09-23 1 ABR 122/73 = AP Nr. 1 zu § 50 BetrVG 1972; BAG 1977-05-05 3 ABR 24/76 = AP Nr. 3 zu § 50 BetrVG 1972).
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